Tönungsfolie Auto

Tönungsfolie in KFZ einbauen
Tönungsfolien im KFZ schützen vor Sonne und Wärme und sehen toll aus. Auch die Anbringung geht einfach vonstatten, sollte allerdings erst nach Einsicht der Vorschriften durchgeführt werden.

Bevor man die Tönungsfolie anbringt
Nicht jede Tönungsfolie ist geeignet, um im Auto angebracht zu werden. Aus versicherungstechnischen Gründen sollten nur Folien verwendet werden, die über eine Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO verfügen. Wer sich nicht daran hält, riskiert zudem den Verlust des Führerscheins. Ideal ist es deshalb, eine genehmigte Tönungsfolie zu verwenden und die Bauartgenehmigung immer mitzuführen. In manchen Fällen ist auch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich.
An der Frontscheibe sollte die Tönungsfolie allerdings unter keinen Umständen angebracht werden. Selbst, wenn nur die Beifahrerseite beklebt ist, ist das Sichtfeld zu stark eingeschränkt. Rechtlich gesehen darf die beklebte Fläche maximal 0,1 qm betragen.

Tönungsfolie anbringen
Sobald die rechtlichen Aspekte geklärt sind und die passende Tönungsfolie bereitliegt, kann mit der Anbringung begonnen werden. Da jeder Folie eine Anleitung sowie ein Spachtel zum Andrücken beiliegt, geht das relativ einfach vonstatten. Vorausgesetzt, die Tönungsfolie ist passgenau auf die jeweilige Scheibe zugeschnitten.
Bevor man die Folie anbringt, sollte man die Fenster gründlich reinigen und anschließend mit Wasser und Spülmittelgemisch befeuchten. Nun wird die Tönungsfolie von unten angelegt und mit Hilfe des Spachtels sorgfältig angedrückt. Anschließend muss die Folie mit einem weichen Tuch poliert werden, damit die Luft, die sich zwischen Glas und Folie befindet, herausgedrückt wird. Die Tönungsfolie haftet gut, sobald keine Luftbläschen mehr zu sehen sind und die Oberfläche glatt ist.
Zuletzt sollte man überprüfen, ob man mit der Folie im Straßenverkehr gut zurecht kommt. Nur wenn man andere Fahrzeuge und die Straße gut wahrnehmen kann, sollte man die beklebten Scheiben beibehalten. Grundsätzlich dürfen nur die hinteren Fenster beklebt werden. Wie im § 23 StVO geklärt ist, ist der Fahrer dafür verantwortlich, eine klare Sicht auf den Straßenverkehr zu gewährleisten.(US)